Beratung bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten

Die internationalen Rechtsbeziehungen unserer Klienten erfordern über den regionalen Schwerpunkt hinaus eine zunehmende grenzüberschreitende Beratung. Das dazu erforderliche Fachwissen haben wir uns durch spezielle Ausbildung angeeignet. Anwälte unserer Kanzlei haben auch aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit für Großkanzleien jahrelange Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Verträgen.

Rechtsberatung und Vertragsprüfung bieten wir auch in englischer Sprache an.

Dr. Wolfgang Puttinger ist auch in Deutschland als Anwalt zugelassen. Wir können daher auch die Vertretung in Deutschland übernehmen.

Durch unsere Mitgliedschaft im Eurojuris-Netzwerk ermöglichen wir unseren Klienten Zugang zu über 50 Rechtsordnungen und können auch grenzüberschreitende Angelegenheiten betreuen.