Medienrecht und PR
Zwischen aktueller Berichterstattung in den Medien und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen besteht ein Spannungsverhältnis. Die Kernbestimmungen des Medienrechts sollen daher insbesondere dem Schutz der Ehre, der Privatsphäre und der Unschuldsvermutung dienen. Wir beraten sowohl Medienunternehmen als auch Einzelpersonen oder Unternehmen in medienrechtlichen Fragestellungen.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit der begleitenden Kommunikation von Verfahren. Unsere Kanzlei verfügt über die notwendige Expertise und Kenntnisse der Medienlandschaft sowie der Arbeit der Journalisten. Bei Verfahren, die auch mediale Aufmerksamkeit erregen, können wir auch diesen Aspekt für unsere Klienten abdecken.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Prüfung und Durchsetzung von medienrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen von Privaten und Unternehmen (Entschädigung, Gegendarstellung, Unterlassung etc)
- Beratung und Vertretung von Medienunternehmen betreffend Abwehr von medienrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen
- Begleitende Kommunikation zu Verfahren aller Art (Litigation PR)