Vergaberecht

Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber (und in manchen Fällen durch private Auftraggeber) und birgt sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer eine Fülle von Fallstricken. Wir vertreten einerseits öffentliche Auftraggeber und andererseits private Auftragnehmer in allen Bereichen des Vergaberechts.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Betreuung von Auftraggebern
    – Beratung über die Auswahl der richtigen und passenden Verfahrensart
    – Gestaltung und Prüfung von Ausschreibungsunterlagen
    – Begleitung während des Verfahrens
    – Vertretung bei Schlichtungs- und Nachprüfeverfahren
  • Betreuung von Auftragnehmern
    – Vorbereitung der Teilnahme an einem Vergabeverfahren (inklusive Prüfung  von Bekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen)
    – Rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Angeboten
    – Rechtliche Begleitung während des Vergabeverfahrens
    – Vertretung bei Schlichtungs- und Nachprüfeverfahren
    – Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden
  • Vertretung in zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren nach rechtswidrigen Vergaben
  • Gutachten und Studien zu den verschiedensten vergaberechtlichen Fragestellungen
Ihr(e) Ansprechpartner in alphabetischer Reihenfolge: