Gesellschaftsrecht, M&A

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratungspraxis deckt von der Gründung jeder Art von Gesellschaft über ständige gesellschaftsrechtliche Beratung und die Begutachtung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen alle wichtigen Bereiche ab. Wir sind im Sanierungs- und Umstrukturierungsrecht ebenso tätig wie in der Beratung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern (zB im Hinblick auf potentielle Organhaftungen). Auch bei der Führung streitiger Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft sowie unter Gesellschaftern verfügen wir über vielfältige Erfahrungen.

Unser Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:

  • Gründungsberatung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für jede Gesellschaftsform
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Gestaltung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte
  • Gestaltung von Syndikatsverträgen/Stimmbindungsvereinbarungen
  • Umgründungen wie Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen und Realteilungen von Gesellschaften, Einbringung von Unternehmen oder Beteiligungen
  • Vorbereitung und Abwicklung von Gesellschafterversammlungen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Durchsetzung und Abwehr von (Haftungs-)Ansprüchen gegen Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Gesellschaftsorgane
  • Beratung von Organen (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat)
  • Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft bzw. Gesellschaftsorganen
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