Arbeitsrecht

Die Behandlung von Fragen des Arbeitsrechts bildet einen Schwerpunkt in unserer Tätigkeit. Wir bieten nationalen und internationalen Mandanten umfassende Beratung in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund unseres fachlichen Backgrounds können wir viele Unternehmen über unsere Region hinaus zu unseren Mandanten zählen.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen, freien Dienstverträgen und Werkverträgen für „neue Selbständige“
  • Manager-Dienstverträge (Geschäftsführer-/Vorstandsverträge, sonstige leitende Angestellte)
  • Beratung und Vertretung bei der Auflösung von Dienstverträgen (Schadenersatzprozesse bei fristlosen Entlassungen, Kündigungsanfechtungen)
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Arbeitnehmervertretung im Insolvenzverfahren (inkl. Geltendmachung der Ansprüche beim Insolvenzausfallgeldfonds)
  • Unternehmensumstrukturierungen (Betriebsübergang, Sozialpläne, Personalabbau, Änderungskündigungen)
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Gleichbehandlung in der Arbeitswelt (z.B. Schadenersatz nach sexueller Belästigung, Altersdiskriminierung)
  • Arbeitskräfteüberlassung
  • Betriebspensionen
  • Variable Entlohnungsformen, Prämien-/Bonusvereinbarungen
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