Arbeitsrecht
Die Behandlung von Fragen des Arbeitsrechts bildet einen Schwerpunkt in unserer Tätigkeit. Wir bieten nationalen und internationalen Mandanten umfassende Beratung in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund unseres fachlichen Backgrounds können wir viele Unternehmen über unsere Region hinaus zu unseren Mandanten zählen.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen, freien Dienstverträgen und Werkverträgen für „neue Selbständige“
- Manager-Dienstverträge (Geschäftsführer-/Vorstandsverträge, sonstige leitende Angestellte)
- Beratung und Vertretung bei der Auflösung von Dienstverträgen (Schadenersatzprozesse bei fristlosen Entlassungen, Kündigungsanfechtungen)
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Arbeitnehmervertretung im Insolvenzverfahren (inkl. Geltendmachung der Ansprüche beim Insolvenzausfallgeldfonds)
- Unternehmensumstrukturierungen (Betriebsübergang, Sozialpläne, Personalabbau, Änderungskündigungen)
- Arbeitszeitgestaltung
- Gleichbehandlung in der Arbeitswelt (z.B. Schadenersatz nach sexueller Belästigung, Altersdiskriminierung)
- Arbeitskräfteüberlassung
- Betriebspensionen
- Variable Entlohnungsformen, Prämien-/Bonusvereinbarungen