Franchiserecht
Es gibt in Österreich kein eigenes Franchise-Gesetz, dafür zahlreiche Bezüge zu anderen Rechtsbereichen. Das Franchising regelt die Beziehungen zwischen einem Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und Dienstleistungen einheitlich von rechtlich selbstständigen Unternehmen (Franchise-Nehmer) nach den Vorgaben des Franchise-Gebers vermarktet werden.
Unsere Leistungen im Franchise-Recht:
- Markenanmeldung
- Vorvertragliche Dokumente (Aufklärungsdokumente, Vorvertrag, Reservierungsvereinbarung)
- Erstellung Franchise-Vertrag (zuzüglich Widerrufsbelehrung, Geheimhaltungserklärung, Sondervereinbarungen für Kapitalgesellschaften)
- Unterstützung bei Beendigung des Franchise-Vertrages
- Allgemeine laufende Unterstützung bei Rechtsfragen im Bereich Franchise
- Kartellrechtliche Überprüfung/Beratung
- Allgemeine datenschutzrechtliche Beratung
- Überprüfung Franchise-Handbuch auf juristische Übereinstimmung
- Sicherstellung know-how-Schutz
- Ausgleichsanspruch
- Erstellung von Multi-Unit-Franchise-Verträgen
- Online-Vertriebs-Möglichkeiten – kartellrechtliche Überprüfung
- Social-Media-Guidelines
- Außergerichtliche Unterstützung und Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Anpassung von AGBs für Lieferverträge von Franchise-Nehmern
- Aktualisierung Franchise-Vertrag auf rechtliche Neuerungen, Änderungen im System
- Beratung bei der Internationalisierung (Ermittlung Strategie)
- Internationalisierung: Erstellung Masterfranchise-Vertrag
- Internationalisierung: Erstellung Area Developer-Vertrag
- Internationalisierung: Netzwerk Korrespondenzanwälte, internationale Anpassung der Franchise-Verträge
- Beratung bei der rechtlichen Umsetzung von Franchise-Konzepten (weltweit)
- Vermittlung Expertenpool (Unternehmensberatung, Intranet, Internet, Franchise-Nehmer-Suche, Franchise-Medien, Marketing, Handbuch, Immobiliensuche etc.)
- Überprüfung und Anpassung von ausländischen Franchise-Verträgen auf österr. Recht