Anlagen- und Umweltrecht, Verwaltungsrecht

Wer eine Betriebsanlage errichten, erweitern oder ändern will, hat zunächst eine Vielzahl von Regelungen und Vorgaben des Baurechtes, der Raumordnung, der Gewerbeordnung (Betriebsanlagenrecht) und unter Umständen von weiteren Gesetzen (Naturschutz, Straßenrecht, Wasserrecht, UVP, …) zu beachten. Wir beraten und vertreten Investoren, private Bauherren, aber auch Nachbarn im Zusammenhang mit Bauvorhaben jeder Größe oder in Fragen des zivilrechtlichen Nachbarschaftsschutzes.

Darüber hinaus beraten wir unsere Klienten in allen sonstigen Angelegenheiten des Verwaltungsrechtes einschließlich des Verwaltungsstrafrechtes, von A wie Abfallrecht bis Z wie Zollrecht. Wir vertreten die Interessen unserer Klienten vor allen Verwaltungsbehörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate,…) und den Verwaltungsgerichten bis hin zum Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Betreuung von Bauherren
    – Prüfung von Einreichunterlagen
    – Begleitung und Vertretung in allen Genehmigungsverfahren einschließlich der Abwehr unzulässiger Auflagen von Behörden oder Einwendungen von Nachbarn
    – Beratung und Vertretung in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof
  • Betreuung von Nachbarn
    – Beratung und Vertretung von Nachbarn von geplanten Bauprojekten in allen verwaltungsbehördlichen Genehmigungsverfahren
    – Erhebung von Beschwerden vor den Verwaltungsgerichten und von Rechtsmitteln vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof
    – Beratung und Vertretung von Nachbarn in Fragen des zivilrechtlichen Nachbarschaftsschutzes, etwa der Geltendmachung von Unterlassungs- und Ausgleichsansprüchen vor den Zivilgerichten
  • Begleitung und Vertretung in sonstigen Angelegenheiten des Verwaltungsrechtes einschließlich des Verwaltungsstrafrechtes
    – Vertretung in Antragsverfahren
    – Erhebung von Beschwerden vor den Verwaltungsgerichten und von Rechtsmitteln vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof
    – Verfassung von Gutachten zu Einzelfragen des Verwaltungsrechtes
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