Ehe- und Familienrecht, Scheidungen

Das Ehe- und Familienrecht greifen immer in heikle persönliche Lebenssituationen ein. Umso wesentlicher ist es, gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Lebensbereichs auf die Beratung durch kompetente Rechtsanwälte zu setzen.

Unser Leistungsangebot im Bereich Ehe- und Familienrecht umfasst unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei einvernehmlicher Scheidung und streitiger Scheidung sowie Vermögensaufteilung nach Ehescheidung
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (insbesonders Kindesunterhalt und Ehegatten-Unterhalt)
  • Vertretung in Obsorgerechtsverfahren
  • Vertretung in Besuchsrechtsverfahren
  • Verfassung von Eheverträgen
  • Errichtung von Übergabsverträgen und Schenkungsverträgen
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