Kartellrecht
Die kartellrechtliche Beratung umfasst die Gebiete der Fusionskontrolle und der Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellverbot gemäß nationalem und europäischem Kartellgesetz).
Unsere Leistungen im Kartellrecht:
- Formale fusionskontrollrechtliche Prüfung von Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen
- Prüfung der Marktverhältnisse zur Feststellung einer möglichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs ggf. unter Beiziehung von Sachverständigen
- Förmliche Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben und laufende Begleitung des behördlichen Verfahrens
- Kartellrechtliche Prüfung von Verträgen im Hinblick auf mögliche Verbots- bzw. Befreiungstatbestände (Vertriebsverträge, Händlerverträge, Franchise-Verträge, Lieferverträge, Gesellschaftsverträge etc.)
- Beratung zwecks kartellrechtskonformer Vertragsgestaltung
- Verfahrensrechtliche Begleitung bei behördlichen Verfahren
- Unterstützung beim Aufbau von Compliance-Maßnahmen im Bereich Kartellrecht