Kartellrecht

Die kartellrechtliche Beratung umfasst die Gebiete der Fusionskontrolle und der Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellverbot gemäß nationalem und europäischem Kartellgesetz).

Unsere Leistungen im Kartellrecht:

  • Formale fusionskontrollrechtliche Prüfung von Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen
  • Prüfung der Marktverhältnisse zur Feststellung einer möglichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs ggf. unter Beiziehung von Sachverständigen
  • Förmliche Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben und laufende Begleitung des behördlichen Verfahrens
  • Kartellrechtliche Prüfung von Verträgen im Hinblick auf mögliche Verbots- bzw. Befreiungstatbestände (Vertriebsverträge, Händlerverträge, Franchise-Verträge, Lieferverträge, Gesellschaftsverträge etc.)
  • Beratung zwecks kartellrechtskonformer Vertragsgestaltung
  • Verfahrensrechtliche Begleitung bei behördlichen Verfahren
  • Unterstützung beim Aufbau von Compliance-Maßnahmen im Bereich Kartellrecht
Ihr(e) Ansprechpartner in alphabetischer Reihenfolge: